Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Herrmann Additive GmbH

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Herrmann Additive GmbH, nachfolgend „Herrmann Additive“ genannt, und ihren Kunden.

(2) Kunden können Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sein.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Herrmann Additive stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser schriftliches Angebot (per E-Mail oder in anderer Textform) bestätigt.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Sofern dort nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Herrmann Additive ist berechtigt, insbesondere bei Erstaufträgen, Entwicklungsprojekten oder Aufträgen mit erheblichem Materialeinsatz, Vorkasse oder Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Diese werden im Angebot gesondert ausgewiesen.

§3a Besondere Dringlichkeit

Aufträge, die eine Bearbeitung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten oder mit außergewöhnlicher Dringlichkeit erfordern, können mit einem angemessenen Zuschlag berechnet werden. Die Höhe des Zuschlags wird vorab mit dem Kunden abgestimmt und separat ausgewiesen.

§4 Liefer- und Leistungsbedingungen

(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Die Lieferung erfolgt gemäß der im Angebot vereinbarten Lieferklausel (Incoterms® 2020). Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Werk (EXW Weinstadt, Incoterms® 2020); die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware und der Mitteilung der Abholbereitschaft auf den Kunden über.

(3) Übernimmt Herrmann Additive auf Wunsch des Kunden die Versendung, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über (§447 BGB). Verpackungs- und Versandkosten trägt der Kunde.

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§5 Widerrufsrecht / Stornierung

(1) Für Verbraucher besteht nach §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

(2) Eine Stornierung durch den Kunden ist nur möglich, solange die Fertigung des Auftrags noch nicht begonnen hat. Bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen sind vom Kunden zu erstatten.

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von Herrmann Additive (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware sicherungshalber an Herrmann Additive ab. Herrmann Additive nimmt die Abtretung an.

(3) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für Herrmann Additive. Erlischt das Eigentum von Herrmann Additive durch Verbindung oder Verarbeitung, erwirbt Herrmann Additive Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache.

(4) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Herrmann Additive verpflichtet sich, die Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.

§7 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Für Abweichungen in Farbe, Struktur oder Maßtoleranzen, die material- oder prozessbedingt beim 3D-Druck auftreten können, übernimmt Herrmann Additive keine Haftung, soweit sie technisch unvermeidbar und branchenüblich sind.

§8 Haftung

(1) Herrmann Additive haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Im Übrigen haftet Herrmann Additive nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Herrmann Additive nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz von Herrmann Additive.